Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

für Temporär- und Festangestellte der Wio Personal AG

 


1. Geltungsbereich und Zweck

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB») regeln die arbeitsvertraglichen Beziehungen zwischen der Wio Personal AG, Riedmattstrasse 12, 6030 Ebikon (nachfolgend „Arbeitgeberin») und ihren temporär sowie fest angestellten Mitarbeitenden (nachfolgend „Mitarbeitende»).

Die AGB gelten ergänzend zum jeweiligen Einzelarbeitsvertrag und sind integrierender Bestandteil jedes Arbeitsverhältnisses, unabhängig davon, ob dieses befristet, unbefristet, temporär oder fest ist.

Rechtsgrundlagen bilden insbesondere:

  • das schweizerische Obligationenrecht (OR)
  • das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG)
  • das Arbeitsgesetz (ArG)
  • die einschlägigen Sozialversicherungsgesetze

 

2. Vertragsbeginn und Vertragsart

Der Beginn des Arbeitsverhältnisses, dessen Dauer sowie die Funktion ergeben sich aus dem individuellen Arbeitsvertrag.

Temporäre Arbeitsverhältnisse können befristet oder unbefristet abgeschlossen werden. Festanstellungen gelten grundsätzlich als unbefristet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

 

3. Einsatz und Weisungsgebundenheit

Bei temporären Einsätzen erfolgt der Arbeitseinsatz in einem Kundenbetrieb der Wio Personal AG („Einsatzbetrieb»).

Während des Einsatzes untersteht der Mitarbeitende:

  • den fachlichen Weisungen des Einsatzbetriebes
  • der organisatorischen Verantwortung des Einsatzbetriebes
  • den arbeitsvertraglichen Pflichten gegenüber der Wio Personal AG

Der Mitarbeitende verpflichtet sich, die internen Vorschriften, Sicherheitsbestimmungen und Arbeitsanweisungen des Einsatzbetriebes einzuhalten.

 

4. Arbeitszeit und Überstunden

Die Arbeitszeit richtet sich nach:

  • dem Arbeitsvertrag
  • den betrieblichen Regelungen des Einsatzbetriebes
  • den gesetzlichen Bestimmungen

Überstunden sind nur zulässig, wenn sie betrieblich notwendig sind oder angeordnet werden. Sie müssen korrekt rapportiert und vom Einsatzbetrieb bestätigt werden.

Die gesetzlichen Vorschriften des Arbeitsgesetzes sind jederzeit einzuhalten.

 

5. Vergütung und Lohnzahlung

Die Entlöhnung erfolgt gemäss individuellem Arbeitsvertrag und basiert bei temporären Einsätzen auf den vom Einsatzbetrieb bestätigten Arbeitsrapporten.

Der Lohn wird ausschliesslich durch die Wio Personal AG ausbezahlt.

Mitarbeitende sind nicht berechtigt, Zahlungen direkt vom Einsatzbetrieb entgegenzunehmen.

 

6. Sorgfaltspflicht und Verhalten

Die Mitarbeitenden verpflichten sich zu:

  • sorgfältiger und gewissenhafter Arbeitsausführung
  • loyalem Verhalten gegenüber der Arbeitgeberin und dem Einsatzbetrieb
  • Wahrung der Interessen der Wio Personal AG

Arbeitsmittel sind sachgemäss zu verwenden und sorgfältig zu behandeln.

 

7. Geheimhaltungspflicht

Die Mitarbeitenden verpflichten sich, über alle betrieblichen, geschäftlichen und persönlichen Informationen, die ihnen im Rahmen ihrer Tätigkeit bekannt werden, striktes Stillschweigen zu bewahren.

Diese Geheimhaltungspflicht gilt auch über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinaus.

 

8. Haftung

Die Haftung der Mitarbeitenden richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des Obligationenrechts, insbesondere nach Art. 321e OR.

Die Wio Personal AG haftet nur im Rahmen der zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Eine weitergehende Haftung wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

 

9. Kündigung

Die Kündigungsfristen richten sich nach:

  • dem individuellen Arbeitsvertrag
  • den gesetzlichen Bestimmungen
  • gegebenenfalls einem anwendbaren Gesamtarbeitsvertrag

Für temporäre Einsätze gelten folgende Kündigungsfristen:

  • 2 Arbeitstage während der ersten drei Monate
  • 7 Tage vom vierten bis sechsten Monat
  • 1 Monat ab dem siebten Monat auf den gleichen Tag des Folgemonats

 

10. Datenschutz

Die Wio Personal AG bearbeitet Personendaten der Mitarbeitenden ausschliesslich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.

Die Mitarbeitenden erklären sich damit einverstanden, dass ihre Personendaten:

  • zur Vertragserfüllung
  • zur Lohnabrechnung
  • zur Einsatzplanung
  • sowie zu administrativen und gesetzlichen Zwecken

bearbeitet werden.

Eine Übermittlung ins Ausland erfolgt nur, wenn angemessene Datenschutzgarantien bestehen.

 

11. Nebenbeschäftigungen

Jede Nebenbeschäftigung ist der Wio Personal AG vor Aufnahme schriftlich zu melden.

Untersagt sind Tätigkeiten, welche die Arbeitsleistung beeinträchtigen oder in Konkurrenz zur Arbeitgeberin stehen.

 

12. Schlussbestimmungen

Die Wio Personal AG behält sich vor, diese AGB jederzeit anzupassen. Es gilt die jeweils aktuelle Version, welche auf der Unternehmenswebseite veröffentlicht ist.

 

13. Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.

Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist der Sitz der Firma Wio Personal AG.