für Temporär- und Festangestellte der Wio Personal AG
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB») regeln die arbeitsvertraglichen Beziehungen zwischen der Wio Personal AG, Riedmattstrasse 12, 6030 Ebikon (nachfolgend „Arbeitgeberin») und ihren temporär sowie fest angestellten Mitarbeitenden (nachfolgend „Mitarbeitende»).
Die AGB gelten ergänzend zum jeweiligen Einzelarbeitsvertrag und sind integrierender Bestandteil jedes Arbeitsverhältnisses, unabhängig davon, ob dieses befristet, unbefristet, temporär oder fest ist.
Rechtsgrundlagen bilden insbesondere:
Der Beginn des Arbeitsverhältnisses, dessen Dauer sowie die Funktion ergeben sich aus dem individuellen Arbeitsvertrag.
Temporäre Arbeitsverhältnisse können befristet oder unbefristet abgeschlossen werden. Festanstellungen gelten grundsätzlich als unbefristet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Bei temporären Einsätzen erfolgt der Arbeitseinsatz in einem Kundenbetrieb der Wio Personal AG („Einsatzbetrieb»).
Während des Einsatzes untersteht der Mitarbeitende:
Der Mitarbeitende verpflichtet sich, die internen Vorschriften, Sicherheitsbestimmungen und Arbeitsanweisungen des Einsatzbetriebes einzuhalten.
Die Arbeitszeit richtet sich nach:
Überstunden sind nur zulässig, wenn sie betrieblich notwendig sind oder angeordnet werden. Sie müssen korrekt rapportiert und vom Einsatzbetrieb bestätigt werden.
Die gesetzlichen Vorschriften des Arbeitsgesetzes sind jederzeit einzuhalten.
Die Entlöhnung erfolgt gemäss individuellem Arbeitsvertrag und basiert bei temporären Einsätzen auf den vom Einsatzbetrieb bestätigten Arbeitsrapporten.
Der Lohn wird ausschliesslich durch die Wio Personal AG ausbezahlt.
Mitarbeitende sind nicht berechtigt, Zahlungen direkt vom Einsatzbetrieb entgegenzunehmen.
Die Mitarbeitenden verpflichten sich zu:
Arbeitsmittel sind sachgemäss zu verwenden und sorgfältig zu behandeln.
Die Mitarbeitenden verpflichten sich, über alle betrieblichen, geschäftlichen und persönlichen Informationen, die ihnen im Rahmen ihrer Tätigkeit bekannt werden, striktes Stillschweigen zu bewahren.
Diese Geheimhaltungspflicht gilt auch über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinaus.
Die Haftung der Mitarbeitenden richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des Obligationenrechts, insbesondere nach Art. 321e OR.
Die Wio Personal AG haftet nur im Rahmen der zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Eine weitergehende Haftung wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Die Kündigungsfristen richten sich nach:
Für temporäre Einsätze gelten folgende Kündigungsfristen:
Die Wio Personal AG bearbeitet Personendaten der Mitarbeitenden ausschliesslich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
Die Mitarbeitenden erklären sich damit einverstanden, dass ihre Personendaten:
bearbeitet werden.
Eine Übermittlung ins Ausland erfolgt nur, wenn angemessene Datenschutzgarantien bestehen.
Jede Nebenbeschäftigung ist der Wio Personal AG vor Aufnahme schriftlich zu melden.
Untersagt sind Tätigkeiten, welche die Arbeitsleistung beeinträchtigen oder in Konkurrenz zur Arbeitgeberin stehen.
Die Wio Personal AG behält sich vor, diese AGB jederzeit anzupassen. Es gilt die jeweils aktuelle Version, welche auf der Unternehmenswebseite veröffentlicht ist.
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist der Sitz der Firma Wio Personal AG.